Beeidigte Übersetzung
Todo Talenservice erstellt auch beeidigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten, wie Zeugnissen, (Geburts-)Urkunden, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verträgen und Auszügen aus offiziellen Registern.
Diese Übersetzungen dürfen beispielsweise in den Niederlanden nur von Übersetzern angefertigt werden, die im Register voor beëdigde tolken en vertalers (Rbtv) eingetragen sind und vor Gericht vereidigt wurden.
In einigen Fällen reicht eine beeidigte Übersetzung allein nicht aus und wird eine Legalisation oder Apostille verlangt, mit der die Unterschrift des Übersetzers in der beeidigten Übersetzung offiziell bestätigt wird. Das dabei vorgeschriebene Verfahren unterscheidet sich von Land zu Land und von Instanz zu Instanz; Todo Talenservice ist gerne bereit, Sie bei diesem Prozess zu beraten und zu begleiten.
Für eine beeidigte Übersetzung sollten Sie allerdings von Anfang an ausreichend Zeit einplanen. Die mit der Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers versehenen Dokumente müssen oft noch einem Gericht, dem Außenministerium oder einer Botschaft vorgelegt werden.